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Infos zum Planungsstand "Gewerbepark Mergen"

Nach Beschlussfassung des Gemeinderates vom 29.08.24 zum Verkauf des Grundstückes Olzheim (Fl.7, Nr.37/1) zur Erschließung und Planung eines Gewerbegebietes wurde am 28.10.24 der Planaufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan freigegeben.

 

 Foto Gewerbepark 

 

Am 08.11.24 beauftragte der Käufer "Mergen Verwaltungs GmbH&CoKG" die Kreisverwaltung Bitburg/Prüm mit der vereinfachten raumordnerischen Prüfung.

Bei dem Vorhaben handelt es sich um eine raumbedeutsame Maßnahme, für die es einer vereinfachten raumordnerischen Prüfung bedarf. Durch dieses Verfahren wird festgestellt, ob raumbedeutsame Planungen und Maßnahmen mit den Erfordernissen der Raumordnung übereinstimmen und wie raumbedeutsame Planungen und Maßnahmen unter den Gesichtspunkten der Raumordnung aufeinander abgestimmt werden können (Raumverträglichkeitsprüfung) und überprüft, ob das Vorhaben mit den Erfordernissen der Raumordnung übereinstimmt. Die vereinfachte raumordnerische Prüfung des Vorhabens soll
sicherstellen, dass das Vorhaben verträglich und im Rahmen der städtebaulichen sowie raumordnerischen Zielvorgaben angemessen realisiert wird. Hierbei finden z.B. auch Umweltschutz-, Artenschutz- und Emissionsschutz- Prüfungen statt.

Zur Beteiligung der Öffentlichkeit können die der vereinfachten raumordnerischen
Prüfung zu Grunde liegenden Unterlagen anschließend eingesehen werden.

 

Gerne halte ich Sie hier auf dem Laufenden.

Für Fragen zu diesem Thema stehe ich oder die Verbandsgemeinde Prüm zur Verfügung. 

Weitere Informationen