Von der Wiege bis zur Bahre

   
     

Verlobung und Hochzeit

   
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Junge Ehepaare wie heutzutage waren damals selten; man wollte die Hochzeit möglichst weit hinausschieben, um das Vermögen zusammenzuhalten und um Magd oder Knecht zu sparen. Kam ein auswärtiger Freier zum dritten Mal in das Haus des Mädchens, so ging die Dorfjugend von einem festen Verhältnis aus. Man lauerte dem Burschen vor dem Haus seiner Freundin auf, um ihn zu "ströppen." Kaum hatte er das Haus betreten, so traten die Burschen ein und sagten ihren Spruch auf: "Wir haben vernommen, dass du bist gekommen, in unserem Rosengarten zu pflücken die Schönste von allen." Entrichtet der Freier nun seinen Tribut, ist er damit in die Dorfgemeinschaft aufgenommen.

Olzheimer Hillichstab - Teilansicht

Nicht selten schaut sich der Freier zuerst den Besitz seiner Auserwählten an, bevor er um sie wirbt. Auch sollte das Mädchen die Feldarbeit beherrschen; ihre Kenntnisse in der Hausarbeit waren zweitrangig.

Am Abend vor der ersten kirchlichen Ausrufung findet das Verlöbnis, die Hillich, und anschließend der Brautunterricht in der Kirche statt. Der Pfarrer verliest einige Ermahnungen und stellt Fragen aus dem katechetischen Lehrbuch über etwaige Ehehindernisse. Als Gebühr erhält er ein Taschentuch oder Bargeld. Anschließend wird gefeiert wie bei einer Hochzeit; es gibt Brei, Fleisch, Gemüse, und die Gäste trinken Schnaps bis spät in die Nacht. Um den Verlobten die damit verbundenen Kosten zu ersparen, verlegt Pfarrer Neumann den Brautunterricht in die späten Abendstunden. Nicht selten gab es Ehehindernisse und  zweimal musste von Rom dispensiert werden.

Nach zwei weiteren Ausrufungen erfolgt die Hochzeit, meist an einem Donnerstag. Vor dem Brautamt muss der Pastor oft lange warten, bis "die faulen, trägen, schleifigen Bauern" erscheinen. Die meisten lassen eine Singmesse halten; die Sänger werden mit Schnaps und Kuchen entschädigt, der Pastor erhält von der Vorbraut ein Taschentuch und das Tagesopfer, der Küster 4 Silbergroschen. Vor und nach der Trauung geht auf der Straße die Branntweinflasche um, ja sogar während der Trauung in der Kirche!


Hochzeit von den Driesch-Manderfeld 1932

Vor dem Gang zur Kirche erscheint manchmal die Jugend zum Brautfangen. Braut oder Bräutigam werden mit einem Kranz oder einem Band „eingefangen.“ Durch Zahlung eines Geldbetrages gewinnen sie die Freiheit wieder. 1828 wird dieser Brauch verboten, doch wird er auch 1845 noch gelegentlich  praktiziert.

Manchmal wird die Gesellschaft mit Musik und Schüssen empfangen. Eine bischöfliche Verordnung vom Jahre 1784 kämpft dagegen an: Vor und bei Hochzeiten und Hillich wird aller Aufzug über die Straßen und zur Kirche mit Musikanten, sowie alles Lärmen und Schießen unter Strafe (1 Goldgulden) verboten. Ohne Ausnahme von Würde oder Stand ist die Feier auf einen Tag zu beschränken; es droht eine Strafe von 6 Florin oder 36 Kopstück (Kapitell) bzw. 8 Reichstalern trierisch. Alle Geschenke bei Hillich oder Heirat werden bei Strafe untersagt!


Hochzeit Lamberts-Knauf vor der Volksschule

Die Hochzeit wird in der Regel im Haus der Braut gefeiert. Die Braut trägt ähnlich wie bei der Kommunion ein schwarzes Seidenkleid und ein Kränzchen im Haar. Der Bräutigam erscheint in Schwarz mit einem Myrtensträußchen. Auch der Brautstrauß darf nicht fehlen. Die Schwiegereltern,  bei denen eingeheiratet wird, bekommen zu diesem Anlass ebenfalls das ein oder andere Kleidungsstück, das der Bräutigam oder seine Eltern bezahlen. Die Kosten der Hochzeit bestreiten die Brautleute, ihre Eltern oder hauptsächlich der, welcher in ein anderes Haus eingesetzt wird.

1758 erhalten heiratswillige Männer nur dann eine Heiratserlaubnis, wenn sie zuvor drei Jahre bei der Landmiliz gedient haben! 1794 werden die Pfarrer angehalten, jungen Leuten kein Taufzeugnis auszustellen, „damit sie nicht außer Landes gehen können wegen Milizentzug.“
Im April desselben Jahres, so berichtet Pastor Jodoci, „kahme der Bettinger Bott mit einem Circulare (Rundschreiben) an die Blankenheim Pastores und also auch an mich wegent Reuth, worin der Reychsgraf verbietet, seine Unterthanen nicht ohne herrschaftlichen consens zu copulieren.“
Bei Verstößen hat der Pfarrer 6 Kopstück zu zahlen. 1829 wird den Geistlichen verboten, einen Bau-, Hütten- oder Salinenarbeiter zur Ehe aufzurufen, ohne einen Trauschein der vorgesetzten Bergbehörde.


Hochzeit Dräger-Juchem1971

In den 70er Jahren war das Spissen noch gang und gäbe. Am Abend traf man sich vor dem Hause oder Feierlokal und klopfte ans Fenster. Mit einer langen Stange (Spieß) reichte man einen Korb in die Stube, den die Brautleute mit Wurst, Schnaps und anderen Stärkungsmitteln füllten. Dieser Brauch wird heute kaum noch ausgeübt; hin und wieder laden Brautpaare als Ersatz zum Polterabend ein, ein Brauch, der in unserer Gegend unbekannt war.

© Diethelm Dräger

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